Am Pfaffenkogel 11, 83483 Bischofswiesen, Deutschland
+49 8652 94 66 0
info@pyd.de

AGB

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der PYD-Thermosysteme GmbH, 83483 Bischofswiesen, 01.10.2022.

1. Allgemeines

1.1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Abweichungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.

1.2 Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens mit der Entgegennahme der Ware erkennt der Käufer unsere Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen an. Entgegenstehende und abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich und erkennen wir nicht an, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Einer Bestätigung des Bestellers unter Hinweis auf seine Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.3 Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Lieferungen aufgrund schriftlicher oder fernmündlicher Bestellungen des Käufers.

1.4 Alle Bestellungen, Aufträge und Vereinbarungen werden für uns erst mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung beim Käufer oder, falls eine Auftragsbestätigung nicht erteilt wird, mit Lieferung der Ware verbindlich. Mündliche oder telefonische Zusagen oder sonstige Abreden einschließlich etwaiger Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden zu bereits angenommenen Bestellungen sowie durch unsere Vertreter getätigte Verkäufe sind für uns erst verbindlich, sobald und soweit sie von uns nachträglich schriftlich bestätigt sind.

1.5 Das zu liefernde Material wird nach Angaben und aus den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen des Käufers, nach unserer Spezifikation und nach unseren Verlegeplänen zusammengestellt.

2. Vertragsabschluss

2.1 Unsere Listen- und Angebotspreise sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht eine bestimmte Geltungsdauer schriftlich vereinbart ist. Alle Preise verstehen sich in EURO ab Werk ohne Verpackung, Verladung, Fracht, Zollgebühren und Montage zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

2.3 Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und /oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2.4 Alle Aufträge sowie Erklärungen und Vorschläge von Vertretern und Mitarbeitern unseres Außendienstes werden für uns erst rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

3. Lieferung

3.1 Von uns genannte Termine und Fristen sind nur annähernd und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von unverschuldeten Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung und Leistung hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich hierüber informiert.

3.2 Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerungen der Lieferung und auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung sind in allen Fällen verzögerter Lieferung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird.

3.3 Teillieferungen sind innerhalb der vereinbarten Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.

3.4 Für die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen ist der Zeitpunkt maßgebend, an dem die Lieferung unser Werk verlässt.

3.5 Annahmeverzug oder schuldhafte Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten durch den Besteller, berechtigt uns entstanden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu berechnen.

3.6 Unabhängig davon, ob eine Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt, hat der Käufer alle Gefahren des Verlustes oder der Beschädigung der Ware von dem Zeitpunkt an zu tragen, zu dem ihm die Ware – ohne Verladung auf das abholende Beförderungsmittel – ab Werk zur Verfügung gestellt wurde.

3.7 Etwa notwendige Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Bei einem Warenwert unter 1000 EUR wird die Verpackung zum Selbstkosten-Preis berechnet.

4. Preise – Zahlungsbedingungen

4.1 Die von uns angegebenen Preise werden grundsätzlich in EURO erstellt und verstehen sich ab Werk zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Bei kompletter Lieferung eines Projekts mit über 1.000 € Nettowarenwert, geschlossener Abnahme und freier Zufahrt unseres Spediteurs unabgeladen, übernehmen wir einmalig die Frachtkosten für den günstigsten Standardversand. Bei geforderten Teillieferungen durch den Auftragnehmer berechnen wir ab der zweiten Lieferung 5 % Frachtkostenanteil für den günstigsten Standardversand. Bei kompletter Lieferung eines Projekts unter 1.000 € Nettowarenwert berechnen wir 10% Fracht- und Verpackungskostenanteil für den günstigsten Standardversand. Kleinteillieferungen werden entsprechend der aktuellen Versandkosten der üblichen Paketdienstleister berechnet. Das Abladen und Einlagern liegen in der Pflicht des Bestellers. Mitgelieferte Europoolpaletten werden separat in Rechnung gestellt und bei Rücklieferung an uns gutgeschrieben.

4.3 Es wird eine Handlingpauschale nach jeweils aktuellem Aufwand berechnet. Diese dient als Kostenbeteiligung für die Personal-, Sach- und Energiekosten im Zusammenhang mit dem Ent- und Beladen, Aus-, Ein-, Umpacken, Transportieren, Kommissionieren, der Vorgangsorganisation, sowie sonstiger Sachkosten, Transportmaterial, Transportversicherung, Kosten für Fremdhandling/ -transporte.

4.4 Die Kosten für Zusatzleistungen (z.B. Express-, Terminlieferungen), sowie Nebengebühren (z.B. Zollgebühren, öffentliche Abgaben) sind vom Besteller zu tragen.

4.5 Die vereinbarte Vergütung wird sofort nach erbrachter Leistung und Rechnungsstellung fällig. Sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, sind Rechnungsbeträge innerhalb 21 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung fällig und ohne Abzug zu bezahlen.

4.6 Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, werden sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig. Wir sind ferner berechtigt, von Verträgen, die wir noch nicht erfüllt haben, zurückzutreten.

4.7 Bei Verzug des Bestellers ist der jeweils offene Restbetrag mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

4.8 Die Entgegennahme einer Zahlungserinnerung gilt als Anerkenntnis des darin enthaltenen Saldos, wenn nicht innerhalb einer Woche schriftlich widersprochen wird.

4.9 Liegen zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin mehr als 4 Monate, sind wir berechtigt, bei einer Erhöhung der Lohn-, Material- oder Energiekosten um mehr als 5 % den vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen.

4.10 Mit von uns nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen kann der Käufer weder aufrechnen noch wegen dieser Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

4.11 Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann der Lieferer unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 20 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe eingetreten ist.

4.12 Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Ansprüche, im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs bis zur Erfüllung der dem Lieferer gegen den Besteller aus dem konkreten Geschäft zustehenden Ansprüche.

5.2 Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die dem Lieferer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Lieferer auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

5.3 Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

5.4 Während des Bestehens des einfachen und verlängerten Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsgangs und bei Veräußerung an Wiederverkäufer nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat.

5.5 Eine etwaige Be- oder Verarbeitung nimmt der Besteller für den Lieferer vor, ohne dass für den Lieferer hieraus eine Verpflichtung entsteht. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, dem Lieferer nicht gehörenden Waren, steht dem Lieferer der Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturen-Wertes zu den übrigen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Parteien einig, dass der Besteller dem Lieferer im Verhältnis des Fakturenwertes der verarbeiteten bzw. verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware ein Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Lieferer verwahrt.

5.6 Soweit der Besteller die Vorbehaltsware weiterveräußert, tritt er dem Lieferer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen dem Lieferer und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Lieferers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt, jedoch verpflichtet sich der Lieferer, die Forderungen selbst einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, kann der Lieferer verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

5.7 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen.

5.8 Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt, der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme bzw. die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts erfordert keinen Rücktritt des Bestellers. In diesen Handlungen oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Lieferer liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Lieferer hätte dies ausdrücklich erklärt.

6. Haftung für Mängel

6.1 Die in dieser Produktinformation oder sonstigen Prospekten, Werbematerialien, Beschreibungen usw. enthaltenen Angaben beruhen auf dem aktuellen Stand unserer Erkenntnisse und Erfahrungen. Die Angaben begründen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie. Die Eignung unserer Produkte für den vorgesehenen Anwendungszweck ist durch den Käufer zu prüfen.

6.2 Der Käufer hat gelieferte Ware unverzüglich zu prüfen. Offenkundige Mängel sind uns spätestens innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen, andere Mängel unverzüglich nach ihrem Auftreten. Unsere Haftung für Mängel, die nicht rechtzeitig angezeigt worden sind, ist ausgeschlossen.

6.3 Nimmt der Käufer mangelhafte Ware an, obwohl er den Mangel kennt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kennt, so stehen ihm Ansprüche und Rechte wegen dieser Mängel nur zu, wenn er sich diese bei der Annahme vorbehalten hat. Bei begründeten Beanstandungen ist dem Lieferer stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren, wobei dem Lieferer grundsätzlich zwei Nachbesserungsversuche zustehen. Wird ihm dies verweigert, ist er insoweit von der Mängelhaftung befreit. Dabei bleibt es dem Lieferer überlassen, ob er die mangelhaften Liefergegenstände nachbessert oder ob er Ersatz liefert. Aus- und Einbaukosten sowie sonstige mit der Nacherfüllung verbundenen Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, übernehmen wir nicht, wenn und soweit solche Kosten dadurch entstanden sind oder sich erhöht haben, dass der Besteller den Liefergegenstand eingebaut oder sonst verarbeitet hat, obwohl Mängel erkennbar waren.

6.4 Ansprüche wegen Mängeln der Sache bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung des Liefergegenstandes von der vereinbarten Beschaffenheit, einer unerheblichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, im Falle natürlicher Abnutzung, Beschädigung durch Gewalt, durch unsachgemäße Behandlung oder Verwendung, übermäßige Beanspruchung, elementare Einflüsse oder im Falle eigenmächtiger, selbst vorgenommener oder bei Dritten veranlasster Eingriffe des Käufers an der Ware.

6.5 Alle Ansprüche wegen Mängeln der Sache verjähren in zwölf Monaten ab Lieferung. Abweichend davon gilt für Mängel an Liefergegenständen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, die gesetzliche Verjährungsfrist.

6.6 Für Schadensersatz wegen Mängeln der Sache haften wir ausschließlich im Rahmen der nachstehenden Ziffer 7.

6.7 Ansprüche des Käufers aus weitergehenden Erklärungen, die wir ausdrücklich und schriftlich im Zusammenhang mit Lieferungen abgegeben haben, bleiben von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.

7. Haftung für Schadensersatzansprüche

7.1 Wir haften nicht für Verzögerungsschäden und für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung oder Handlung beruhen. Dies gilt nicht, wenn die Pflichtverletzung oder Handlung zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führt oder in der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten besteht.

7.2 Wir haften nicht für leicht fahrlässiges Handeln unserer Organe und/oder leitender Angestellter und nicht für leicht und/oder grob fahrlässiges Handeln nichtleitender Angestellter, sofern keine den Vertragszweck gefährdenden wesentlichen Pflichten verletzt werden und die Pflichtverletzung nicht zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führt.

7.3 Wir haften nur wenn das von uns gelieferte Material nach unserem Verlegeplan, unserer Verlegeanleitung, unseren Einbaurichtlinien und unter Berücksichtigung der Einschlägigen Vorschriften und Normen verarbeitet wird.

7.4 Unsere Haftung ist in allen Fällen begrenzt auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischen Schäden, die aus der Pflichtverletzung oder Handlung resultieren.

7.5 Mit der vorstehenden Regelung ist eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers nicht verbunden.

7.6 Ansprüche des Käufers aus sonstigen Erklärungen, die wir ausdrücklich und schriftlich im Zusammenhang mit Lieferungen abgegeben haben, sowie zwingende gesetzliche Ansprüche des Käufers, insbesondere nach Maßgabe des Produkthaftpflichtgesetzes, bleiben unberührt.

8. Warenrücksendungen

8.1 Eine Rücknahme auftrags- und ordnungsgemäß gelieferter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen.

8.2 Eine freiwillige Rücknahme ist nur ausnahmsweise und entsprechend der folgenden Punkte möglich:
a) Nach vorab schriftlicher Bestätigung der PYD-Thermosysteme GmbH.
b) Innerhalb drei Monaten nach dem Auslieferungsdatum.

8.3 Es werden nur volle Verpackungseinheiten in der einwandfreien Originalverpackung zurückgenommen.

8.4 Für die Rücknahme von einwandfreiem und unbenutztem Material wird eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Nettowarenwerts berechnet. Bei einer freiwilligen Rücknahme von Material abweichend von Punkt 8.3 werden die Kosten für die Aufarbeitung in Abzug gebracht.

8.5 Die Rücklieferung muss frachtfrei, auf Kosten des Auftraggebers erfolgen.

9. Technische Details

9.1 Muster, Zeichnungen, Berechnungen und andere Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum. Sie dürfen ohne unsere Genehmigung weder veröffentlicht noch vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht, noch für einen anderen als für den vereinbarten Zweck benutzt werden.

9.2 Soweit wir Texte und Zeichnungen anzufertigen haben, wird auf das Urheberrecht verwiesen. Solche Unterlagen dürfen dritten Personen nicht zugänglich gemacht werden, soweit es die ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäftes nicht erfordert.

9.3 Der Besteller ist verpflichtet, von uns vorgelegte Zeichnungen, Berechnungen und andere Unterlagen eigenverantwortlich zu überprüfen. Er übernimmt die volle Haftung für die Richtigkeit dieser Unterlagen, es sei denn, uns fällt bei Erstellung Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Der Besteller hat, sofern er Bedenken gegen die Richtigkeit der ihm von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen hat, uns hiervon unverzüglich zu benachrichtigen.

9.4 Software darf nicht kopiert oder unmittelbar oder mittelbar für andere als die mit der Lieferung verbundenen Vertragszwecke verwendet werden.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 83483 Bischofswiesen.

10.2 Gerichtsstand ist für beide Teile 83483 Bischofswiesen, sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Das gilt auch für Scheck- und Wechselprozesse. Wir sind darüber hinaus berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

10.3 Wir werden nicht an alternativen Streitschlichtungsverfahren im Sinne des §36 VSGB teilnehmen. Die Nutzung einer alternativen Schlichtungsstelle stellt keine zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte dar.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme der Regeln über das internationale Privatrecht und des UN-Abkommens über den internationalen Warenkauf (CISG).

11.2 Wir sind berechtigt, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit ihr zugänglich gemachten Daten über den Käufer im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

11.3 Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sind oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

11.4 Durch diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen werden alle früher geltenden Geschäftsbedingungen aufgehoben und ersetzt.

PYD-Thermosysteme GmbH
Am Pfaffenkogel 11
83483 Bischofswiesen
Tel. 0049 8652 / 9466-0
Fax 0049 8652 / 9466-17
info@PYD.de
www.PYD.de
Geschäftsführer
Christian Pfnür
Andreas Landa
Handelsregister HRB 4254
Ust.-Id.Nr. DE 131 560 000